Gewährleistung der Firma RECKMANN GMBH
Die Gewährleistungszeit beträgt maximal 12 Monate nach dem Auslieferungsdatum unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Bedingungen:
Jede Lieferung ist unverzüglich nach dem Erhalt der Ware auf Mängel zu untersuchen. Die Frist für diese Untersuchung beträgt 1 Woche nach dem Erhalt. Der Mangel ist der Reckmann GmbH schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen können nicht mehr anerkannt werden.
Bei berechtigten Reklamationen innerhalb der Gewährleistungszeit wird die RECKMANN GmbH die Mängelbeseitigung durch Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Die Gewährleistung ist jedoch ausgeschlossen, wenn die Vertragsgegenstände unsachgemäß gehandhabt, transportiert, gelagert, eingebaut oder die Mängelbeseitigung durch den Kunden oder einem Dritten durchgeführt wird.
Gleiches gilt für die natürliche Alterung von Sensoren oder wenn die Vertragsgegenstände aufgrund der Einsatzbedingungen einem erhöhten Verschleiß unterliegen oder nicht im Rahmen der für die Vertragsgegenstände vorgesehenen Einsatzbedingungen eingesetzt werden. Die defekten Vertragsgegenstände werden nach Aufforderung an die Firma RECKMANN GmbH zurückgeliefert.
Sollte die Rücklieferung nicht innerhalb von 4 Wochen nach der Aufforderung erfolgen oder sollte sich nach der Rücklieferung herausstellen, dass der Ausfall nicht durch die Firma RECKMANN GmbH verschuldet wurde, kann die RECKMANN GMBH die im Austausch gelieferten Gegenstände einschließlich Versand und Verpackung an den Kunden nachberechnen. Sämtliche Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Abnahme des Vertragsgegenstandes. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Bearbeitungskosten, Montagekosten, Ausfallkosten und Schäden, die den Vertragsgegenstand nicht selbst betreffen, sind, sofern rechtlich zulässig, ausgeschlossen.