Explosionsschutz

Mit Inkrafttreten der neuen ATEX Richtlinie 2014/34/EU im April 2016 wurde die alte Europäische Richtlinie 94/9/EG endgültig abgelöst und bedeutet für alle Unternehmen, „die im Explosionsschutz unterwegs sind“, mehr Verantwortung. Und was bedeutet das für den Explosionsschutz?

Jedes Unternehmen, welches Explosionsschutz-Anlagen /-Geräte baut oder mit ihnen Handelt ist in der Verantwortung diese nach den entsprechenden Normen aus der Reihe 60079 zu prüfen und zu dokumentieren, so dass eine vollständige Rückverfolgbarkeit sämtlicher Explosionsschutz relevanten Anlagen- und Geräteteile möglich ist.

Dies gilt jetzt auch für Anlagenteile und Geräte die laut Explosionsschutz Dokument sich in der Zone 2 oder in der Zone 22 befinden. Die vorherige Möglichkeit der alten Richtlinie 94/9/EG, das Geräte in der Zone 2/22 nur nach dem Stand der Technik mit einer einfachen Herstellerklärung zu beurteilen und den Betrieb im Explosionsbereich dieser Zone 2/22 ermöglichte ist mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie 2014/34/EU nicht mehr möglich.

Die RECKMANN GMBH bietet ihnen ein großes Portfolio von Sensoren für Explosionsschutz, sowie eine kompetente Beratung schon bei Ihrer Planung und/oder Entwicklung ihrer Anlagen.

Unsere Sensoren sind für den Einsatz im Gas explosionsgefährdeten Bereich mit der Zündschutzart II 1G Ex ia IIC T1…T6 Ga, II 1/2G Ex ia IIC T1…T6 Ga/Gb oder II 2G Ex ia IIC T1…T6 Gb.

Oder für den Einsatz im Staub explosionsgefährdeten Bereich mit der Zündschutzart II 1D Ex ia IIIC T135°C Da, II 1/2D Ex ia IIIC T135°C Da/Db oder II 2D Ex ia IIIC T135°C Db einsetzbar.

Zu unserem Produktkonfigurator...


Kontakt

Heinz-Günter Appel

Produktmanagement &
Explosionsschutzbeauftragter

Telefon: +49 (0) 2331 3501-47
E-Mail: appel@reckmann.de